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Leitbild

Leitbild Menschenwürde und persönliche Freiheit verbinden sich zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, welche Daten über ihn erhoben werden. Beim Umgang mit personenbezogenen Daten sind Menschenwürde und Privatsphäre Richtschnur des Handelns.

Datenschutz gut organisieren bedeutet, Prozesse planen und Verhalten regeln. In der Praxis heißt das, technische Abläufe sicher gestalten, mit Organisationsanweisungen Handlungsmaßstäbe setzen, aber unnötige Bürokratie vermeiden. So wenige feste Regeln wie möglich, so viele wie nötig! Datenschutz ist ein Gefühl, auf das wir antworten. Datenschutz muss verstanden werden, denn nur wer das freiheitsbeschränkende Gefühl der Einengung und des ausgeliefert Seins versteht, kann Datenschutz in den Alltag tragen: Hierauf kommt es an! Alle Beteiligten müssen an einem Strang ziehen!

Wer darauf verwiesen ist, in einer gesundheitlichen oder persönlichen Notsituation Hilfe in Anspruch zu nehmen, muss in einer Gesellschaft, die sich selbst als pluralistisch und frei bezeichnet, darauf vertrauen können, dass  Anstrengungen unternommen werden, seine Privatheit und seine Lebensgeheimnisse zu schützen.

Wer sich dem Mitteilen seiner innersten Beschwerden, Ängste und Schwächen nicht entziehen kann, darf größte Rücksicht und mitfühlende Fürsorge auch bezüglich der Verbreitung des Wissens hierüber erwarten.


Herausforderung: Computerzeitalter

Leitbild Der rasende Ausbau der technischen Möglichkeiten des Informationszeitalters eröffnet Chancen, birgt aber auch Gefahren. Wird es in 30 Jahren noch so etwas wie Privatsphäre geben? Sicher ist, seit Jahren vollzieht sich ein dramatischer Wandel der Datenverarbeitung.

Viele Abläufe im persönlichen Arbeitsalltag der im Sozial- und Gesundheitswesen Beschäftigten, basieren heute auf automatischen Datenverarbeitungsprozessen. Die elektronisch auf Servern gespeicherte Datenmenge wächst exponentiell. Die Verwaltungsabläufe, von der Erfassung eines Ratsuchenden, Patienten oder Bewohners bis zur finanziellen Abwicklung ist ohne EDV gar nicht mehr denkbar.

Besonders wo Gesundheitsdaten, sogenannte sensitive Daten, verarbeitet werden, entsteht eine riesige Fülle an Informationen aus den intimsten und privatesten Bereichen. Man darf fragen: Haben wir noch die Kontrolle?

Der hohe Stellenwert hochsensibler Daten wurde vom Gesetzgeber erkannt. Ausdruck findet er beispielsweise im Arzt,- und Patientengeheimnis, im Bundedatenschutzgesetz, den kirchlichen Datenschutzregelungen, den Landesdatenschutzgesetzen, den Sozialgesetzbüchern, sowie einer Vielzahl anderer spezialgesetzlicher Regelungen.

Wir stehen bereit, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens bei der Erfüllung der rechtlichen und ethischen Anforderungen des Datenschutzes mit unserer Erfahrung und Expertise zu unterstützen.

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